Auf spreerecht.de findet sich seit einiger Zeit eine Anleitung, wie Google Analystics datenschutzrechtkonform genutzt werden kann. Dazu sind 4 Schritte notwendig:
- Einbindung der Funktion “_anonymizeIp()” im Analytics-Code, um die letzten 8 Bit der IP-Adresse entfernen.
- Den Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung ausfüllen und mit einem frankiertem Rückumschlag an Google schicken. Die Adresse steht im Vertrag.
- Aufklärung der Besucher in der Datenschutzerklärung.
- Löschen aller bisher durch Google Analytics erhobenen Daten.
Genauere und ausführlichere Informationen und das Muster der Datenschutzerklärung finden Sie im Beitrag von spreerechts.de: Google Analytics rechtssicher nutzen – Anleitung und Muster für Webmaster